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Anonymous
Guest | Gast
Ich weiss das beim Nissan GT-R (Kumpel von mir) bei Benutzung der Launch Control eine Eingeschränkten Garantieanspruch eingeführt wurde.
In der zwischenzeit hat Nissan die Launch Control Funktion wieder aus dem neuen Nissan GT-R entfernt.
Das Problem bei diesem Powerstart ist die hohe Beanspruchung der Kupplung und weiterer Komponenten, daher führt regelmäßiger Gebrauch bei einigen Herstellern zu einem eingeschränkten Garantieanspruch.
Gibt es so eine "Eingeschränkten Garantieanspruch" auch bei Audi für den RS3 ?
In der zwischenzeit hat Nissan die Launch Control Funktion wieder aus dem neuen Nissan GT-R entfernt.
Das Problem bei diesem Powerstart ist die hohe Beanspruchung der Kupplung und weiterer Komponenten, daher führt regelmäßiger Gebrauch bei einigen Herstellern zu einem eingeschränkten Garantieanspruch.
Gibt es so eine "Eingeschränkten Garantieanspruch" auch bei Audi für den RS3 ?